Wir nehmen Ihre Beschwerde auf und besprechen Ihr Anliegen innerhalb der Beschwerdestelle. Für die weitere Vorgehensweise machen wir Ihnen einen Vorschlag.
Wir beziehen Sie in unsere Vorgehensweise stets mit ein und lassen Sie entscheiden, ob Sie mit dem Vorschlag einverstanden sind. Außenstehenden gegenüber sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Unsere Unterstützung kann darin bestehen, dass wir zum Beispiel:
- Sie grundsätzlich über Ihre Möglichkeiten der Beschwerde beraten,
- gemeinsam mit Ihnen ein Schreiben aufsetzen,
- vermittelnd tätig werden,
- Sie begleiten, wenn Sie Ihre Beschwerde an Ort und Stelle vortragen möchten oder
- eine weitergehende Beratung vermitteln